AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Lieferung

1.1  Erfüllungsort ist im Zweifel das Einzelhandelsgeschäft des Händlers.

1.2  Der Kunde ist gehalten, zumutbare Teillieferungen   anzunehmen.

1.3  Teillieferungen sind gesondert zu bezahlen, soweit nicht berechtigte Belange dem entgegenstehen.


2. Gewährleistungen

2.1  Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen gerügt werden. Fällt der letzte Tag dieser Frist  auf einen Sonn- oder Feiertag, verlängert sich die Frist bis  zum nächsten Arbeitstag. In jedem Fall sollten bei einer   Mängelrüge zweckmäßigerweise Kaufbeleg und  Garantieurkunde mit vorgelegt werden.

2.2  Die Gewährleistungsfrist beträgt für gebrauchte Gegenstände 1 Jahr.


3. Eigentumsvorbehalt

3.1  Der verkaufte Gegenstand bleibt im Eigentum des Händlers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen  den Kunden zustehenden Ansprüche. Während dieser Zeit  darf der Gegenstand weder veräußert noch verschenkt noch  verliehen werden.

3.2  Von einer Pfändung, Zerstörung, Beschädigung oder einem Diebstahl ist der Händler unverzüglich zu unterrichten.

3.3  Der Kunde tritt schon jetzt etwaige Ansprüche gegen einen Schädiger oder einer Versicherung auf Ersatz wegen   Zerstörung, Beschädigung o.ä. an den Händler ab. Der   Händler nimmt die  Abtretung an. Mit der vollständigen   Erfüllung aller Ansprüche des Händlers aus diesem Vertrag  gehen die abgetretenen Ansprüche wieder auf den Kunden  über.

3.4  Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde verpflichtet, alle erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten fachmännisch durchführen zu lassen,   soweit den Kaufgegenstand ordnungsgemäß und sorgfältig zu  verwahren und zu behandeln.


4. Schadenersatz

4.1  Hat der Kunde die Ware nicht abgenommen und schuldet er deswegen Schadenersatz, so hat er 20% des Kaufpreises  (ohne Mehrwertsteuer) als pauschalen Schadenersatz zu  bezahlen, ohne daß es eines besonderen Nachweises bedarf.  Dem Händler bleibt der Nachweis eines höheren Schadens  vorbehalten.

4.2  Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, daß im Einzelfall  kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die   vereinbarte Pauschale entstanden ist.

4.3  Die Haftung des Händlers beschränkt sich auf Vorsatz und  grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Personenschäden,  ferner nicht für die Verletzung solcher Pflichten, die das   Wesen des Vertrages ausmachen (Kardinalpflichten).

4.4  Schadenersatzansprüche, die nicht auf einem Mangel beruhen, verjähren in einem Jahr, sofern den Händler nur leichte Fahrlässigkeit trifft.


5.  Datensicherung

5.1  Wird (insbesondere im Rahmen von Gewährleistungs- oder Reparaturarbeiten an Computern) dem Händler ein   Datenträger überlassen, oder wird dem Händler der Zugriff  hierauf gestattet, so hat der Kunde zuvor eigenverantwortlich  dafür zu sorgen, daß vorhandene Daten gesichert werden, so  daß diese im Falle eines Datenverlustes wieder aufgespielt  werden können.

5.2  Die Datensicherung ist im Hinblick auf mögliche Datenverluste auch nach Beendigung der Arbeiten für die Dauer der   gesetzlichen Gewährleistungsfrist aufrecht zu erhalten.


6.  Reparaturen

6.1  Wird ein mit dem Kunden vereinbarter Reparaturtermin von diesem nicht eingehalten, so hat der Kunde dadurch   entstehende Kosten und Aufwendungen in angemessenem  Umfang zu erstatten.

6.2  Die Aushändigung des reparierten Gegenstandes erfolgt   regelmäßig nur gegen Vorlage der Auftragsbestätigung oder  eines sonstigen Abholscheines. Muß – etwa wegen Verlustes  eines solchen Berechtigungsscheins – die Abholberechtigung  anderweitig nachgewiesen werden, so ist der Händler in   geeigneter Weise dagegen abzusichern, daß er später unter  Vorlage des rechtigungsscheines durch einen Dritten   erneut in Anspruch genommen wird.

6.3  Wird der reparierte Gegenstand nicht innerhalb von 1 Woche nach dem vereinbarten Abholtermin oder nach einer   Abholungsaufforderung durch den Händler abgeholt, so wird die Abholung beim Kunden angemahnt. Erfolgt sodann die Abholung nicht innerhalb einer weiteren Woche nach Zugang der Mahnung, so haftet der Händler danach für Beschädigung oder Verlust nur noch bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


7.  Schlußbestimmungen

7.1  Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, so gibt die   Vertragsurkunde den Inhalt der getroffenen Vereinbarung  richtig und vollständig wieder. Abweichungen oder Zusätze  gegenüber dem schriftlichen Vertragstext, die während der  Vertragsverhandlungen und bis zum Vertragsschluß getroffen  wurden oder getroffen worden sein sollen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.2  Erfüllungsort ist der Firmensitz bzw. das Geschäft des   Händlers.

7.3  Im kaufmännischen Verkehr ist ausschließlicher Gerichtsstand der Firmensitz des Händlers. Dasselbe gilt dann, wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
 nach Vertragsschluß ins Ausland verlegt, oder wenn bei  Klageerhebung sein Wohnsitz oder gewöhnlicher   Aufenthaltsort unbekannt ist.

Stand 15.12.01